Interessen vertreten!

Verfasste Studierendenschaft? Politisches Mandat? Was soll das alles?
Wir alle, jedeR StudentIn einer Universität oder Fachhochschule, ist Mitglied der Verfassten Studierendenschaft seiner jeweiligen Hochschule. Die BAStA, die ihr jede Woche in der Mensa findet, wird von der Verfassten Studierendenschaft herausgegeben, der Hochschulsport, bei dem ihr euch auspowern könnt, ebenso wie vieles anderes. Die Verfasste Studierendenschaft setzt sich zusammen aus den Fachschaften, dem Studierendenparlament und dem AStA. Aber das war nicht immer so und ist auch heute nicht unumstritten.
Erstmals 1920 in Preußen gesetzlich verankert und ab 1949 in der Bundesrepublik eingeführt, besteht die Verfasste Studierendenschaft aus allen Studierenden einer Hochschule. Diese wählen die verschiedenen Gremien, also Fachschaftsräte und das Studierendenparlament – in Bonn jedes Jahr im Januar. Das Studierendenparlament wählt den AStA (Allgemeiner Studierenden-Ausschuss), der dann die Aufgaben der Interessensvertretung wahrnimmt. Hört sich alles ziemlich trocken an? Ist es aber nicht! Der AStA vertritt eure Interessen gegenüber der Uni, dem Land NRW und dem Bund. Er organisiert aber auch Beratungen, zum Beispiel zu Rechtsfragen, Bafög, Auslandstudium, Behinderung oder chronischer Krankheit und Studieren mit Kind. Der AStA bietet in zwei Intershops – in den Mensen Nassestrasse und Poppelsdorf – Schreibwarenläden zum Selbstkostenpreis an und veranstaltet im Jahr über 100 Veranstaltungen zu Themen von Wohnungsnot in Bonn bis zur politischen Lage im Irak. Außerdem findet fast jedes Wochenende ein Workshop statt, der vom AStA organisiert wurde, z.B. zu wissenschaftlichem Schreiben, Rhetorik oder Fotographie. Auch der Hochschulsport wird vom AStA organisiert. Die Fachschaften vertreten eure Interessen auf Fächer-Ebene und veranstalten Studien-Beratungen, Ersti-Fahrten, Partys und Exkursionen. All dies wird finanziert von einem Beitrag (momentan 12,80 Euro im Semester), den jeder Studi mit der Rückmeldung zahlt. In allen Gremien der Verfassten Studierendenschaft arbeiten Studis ehrenamtlich, um dieses breite Angebot auf die Beine zu stellen.
Schon seit den 70er Jahren ist das Modell der Verfassten Studierendenschaft in der Politik umstritten. So wurde den ASten 1973 durch das Bundesverfassungsgericht verboten, sich zu ‚allgemeinpolitischen’ Themen zu äußern – nur zur Hochschulpolitik dürfen die ASten Stellung beziehen. Aber wo hört die Hochschulpolitik auf? Ist der Sozialabbau, der auch Studierende betrifft, ein hochschulpolitisches Thema oder ist es schon ‚Allgemeinpolitik’? Was ist mit Wohnungsmangel oder mit Nazis in der Uni? Wie soll mensch wirksam gegen Studiengebühren und für eine andere Bildungspolitik kämpfen, ohne einen gesellschaftlichen Bezug herstellen zu dürfen? Wie soll mensch mehr Geld für Bildung fordern, wenn man nicht sagen darf, wo es herkommen soll? Die Hochschulen sind ebenso wie sämtliche andere staatliche Einrichtungen keine Insel fern von sonstigen gesellschaftlichen Abläufen. Sie schweben nicht im luftleeren Raum umher, sondern stehen im Kontext der Gesellschaft. Daher setzt sich die LUST – auch in ihrer Arbeit im AStA – für das allgemeinpolitische Mandat ein.
Immer wieder werden Klagen gegen Studierendenschaften eingereicht, da sie sich nicht auf Hochschulpolitik beschränkten, sondern allgemeinpolitische Interessen wahrnähmen (s. nur FU bzw. HU Berlin, Gießen…). Dass diese Klagen von rechten Kreisen stammen ist kein Zufall. Solange – wie in den Fünfzigern – noch überwiegend rechte, regierungstreue StudentInnen in den Asten vertreten waren, die die Politik Adenauers unterstützten und z.B. die „Eindämmung der kommunistischen Gefahr“ forderten, war das Kundtun politischer Weltanschauung gang und gäbe. In den Sechzigerjahren wandelte sich das Bild hin zu kritisch-reflektierteren Positionen (z.B. Proteste gegen den Vietnamkrieg oder gegen Polizeiterror). Erste Prozesse gegen solche politischen Äußerungen folgten 1967. Acht Jahre später wurde in Marburg der erste AStA des Amtes enthoben und 1976 schließlich ein Hochschulrahmengesetz verabschiedet, dass es StudentInnenschaften lediglich erlaubt, sich hochschulpolitisch zu äußern. Das Verbot des Allgemeinpolitischen Mandats ist also ein rein politisch motivierter Akt, der kritischen StudentInnen einen Maulkorb verpassen soll.
So ist es zu erklären, dass ausgerechnet der RCDS, der in den Fünfziger- und Sechzigerjahren selbst zu bundesdeutscher Tagespolitik Stellung bezog, ist heute einer der ärgsten GegnerInnen des Politischen Mandats.
Aber für das allgemeinpolitische Mandat zu kämpfen, erscheint schier unmöglich, wenn die Verfasste Studierendenschaft an sich unter Beschuss steht. 1977 wurden diese Baden-Würtemberg und Bayern von CDU- bzw. CSU-Regierungen abgeschafft, hier waren angeblich „terroristische Zellen“ am Werk. Unliebsame Politik wurde so mundtot gemacht, denn mit der Abschaffung fehlten auch die Gelder, um studentische Interessen zu vertreten – zum Beispiel ein gebührenfreies Studium. In den anderen Bundesländern blieb die Verfasste Studierendenschaft unangetastet, aber nicht unumstritten. Immer wieder forderten CDU-Politiker die Abschaffung, zuletzt mit einer Klage vor Bundesverfassungsgericht Dieses entschied, dass neben Studiengebühren auch die Frage einer Verfassten Studierendenschaft Ländersache sei. Baden-Würtemberg und Bayern werden also weiterhin keine ASten haben, aber auch in Hessen wird die Studierendenschaft drangsaliert, indem die Beiträge, die die VS erheben darf, mit der Wahlbeteiligung gekoppelt wurden. In allen CDU-regierten Ländern bleibt zu fürchten, dass die Verfasste Studierendenschaft abgeschafft wird – und mit ihr sowohl die politische Stimme der Studierenden als auch das Service- und Beratungsangebot.
Die LUST wird sich daher auch künftig nicht den Mund verbieten lassen - weder vom „RCDS“, noch von Ministerien oder Gerichten.