In den letzten Jahren haben verschiedenste Formen digitaler Kommunikation unser Leben völlig verändert. Computer und Handys in ihren zahlreichen Spielformen sind Teil unseres Alltags. Hinter den zahlreichen neuen Möglichkeiten wurden die mit den neuen Technologien verbundenen Gefahren verdeckt. Plötzlich war ein großer Teil der BürgerInnen jederzeit über ihr Handy zu orten, Emails konnten digital erfaßt und verarbeitet werden. Eine totale Überwachung ist nicht nur möglich, sie ist nun auch effektiv durchführbar geworden.
Dabei besitzen die neuen Überwachungsmöglichlkeiten eine besondere Qualität: War es zuvor nicht möglich Daten verdachtsunabhänig zu sammeln, so kann nun mit geringem Aufwand auf „Vorrat“ gespeichert werden. In der Vergangenheit waren Maßnahmen wie das Abhören von Telefongesprächen oder das Erstellen von Bewegungsprofilen nur mit einem hohen personellen Aufwand möglich. Heute fallen sie bei der täglichen Benutzung von Handys und co. an und müssen nur noch gespeichert werden.
Neue Möglichkeiten zur Überwachung wecken natürlich die Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden, die lediglich effektiver ihren Aufgaben nachkommen wollen. Die Forderungen der Sicherheitsbehörden und ihres obersten Dienstherrn sind eindeutig: Es sollen mehr Möglichkeiten zu einer Beschattung des Einzelnen geschaffen werden. Was technisch möglich ist, soll auch allgemeine Praxis der Sicherheitsbehörden werden.
In den letzten Monaten, eigentlich schon Jahren, wurde der Rahmen, in dem von diesen neuen Möglichkeiten Gebraucht gemacht werden soll, im kleinen Rahmen diskutiert. Außerhalb der Sicherheitsbehörden nahmen bis vor kurzen nur wenige Notiz von immer neuen Vorschlägen und Gesetzen, die den Einsatz der Neuen Technologien betreffen. Es ist bezeichnend, dass kein Aufschrei der Empörung zu hören war, als das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum sog. „Großen Lauschangriff“ im Jahr 2004 das Recht auf eine vom Staat unantastbare Privatsphäre dem Bedürfnis nach Sicherheit unterordnete.
Zwar wurde das Thema im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in einigen Medien behandelt und es kam zu Protesten, aber die geringe Beteiligung lässt nur einen Schluss zu: Eine Mehrheit ist zur Unterordnung der eigenen Interessen unter ein abstraktes allgemeines Sicherheitsbedürfnis bereit. Zu keinem Zeitpunkt in der Diskussion wurde von einer politisch relevanten Fraktion der Sinn einer zunehmenden Überwachung angezweifelt. So wurde herzlich über die Speicherdauer für Kommunikationsdaten diskutiert, gleichzeitig aber auch betont, dass der Verlust elementarer Grundrechte zugunsten eines allgemeinen Sicherheitsgewinns notwendig sei. Der Einzelne muss hinter die Interessen der Gemeinschaft zurücktreten, die Individualinteressen werden zugunsten der Gemeinschaft aufgehoben.
Die Antwort auf die Frage nach dem Warum kann durch zwei Thesen beantwortet werden. Zum einen muss man den Meisten unterstellen, dass sie die Tragweite der Maßnahmen nicht abschätzen können, da sie schlicht die immer kompliziertere Technik nicht verstehen (was nicht bedeutet, dass sie prinzipiell nicht in der Lage dazu wären). Aber nur wer weiß, was die Speicherung von Telekomunikationsdaten bedeutet, kann überhaupt abschätzen, welchen tiefen Eingriff diese darstellt.
Zum anderen zeigt sich in der Unterordnung unter die Interessen der nationalen Sicherheit die Bereitschaft vieler, sich in eine abstrakte Volksgemeinschaft einzureihen. Man sucht das scheinbar Gute für (fast) alle und ist dafür auch bereit, sich selbst und die eigenen Interessen aufzugeben. „Ich habe nichts zu verbergen“, diese Aussage fällt früher oder später in der Diskussion um den Sinn oder Unsinn von Überwachungsmaßnahmen. Diese Aussage charakterisiert jedoch die fatale Schieflage, in der sich die Mehrheit zu befinden scheint. Diese haben es sich als „Karin Mustermann“ und „Otto Normalverbraucher“ in einer Gesellschaft eingenistet, in der sie auf ihr Dasein als Besitzer und Reporoduzent der Ware Arbeitskraft und als Konsumtent reduziert werden. Identität wird durch die Identifikation mit der Gemeinschaft hergestellt, in der jedweder Individualismus verneint wird. Aber nur wer sich seiner Individualität bewusst ist, kann diese als etwas schützenswertes betrachten.
Was bleibt, ist individuelle Freiheiten zu verteidigen. Dies setzt aber vorraus, dass man in der Lage ist, die zugrunde liegende Technik nachzuvollziehen. Dies bedeutet nicht jedes Detail zu kennen, aber zumindest dürfen Computer und Co. nicht eine unhinterfragte schwarze Kiste bleiben. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich verlorengegangene Freiheiten schlicht zu nehmen. So können einfachste Massnahmen Überwachung quasi unmöglich machen. Kommunikation kann verschlüsselt, das Surfen im Netz anonymisiert und Online-Durchsuchungen leicht verhindert werden. Es ist möglich sich Verlorengeganenes zurück zu holen.