Zur Sachlage

oder: Wie mensch um die Gebühren herum kommt

Wir sehen es als unerlässlich an, die derzeitigen Möglichkeiten zur Befreiung von der Gebührenpflicht aufzuzeigen, welche sich gegenüber den Studienkonten wesentlich verschlechtert haben.

Die Einführung der Gebühren und die gleichzeitige Beschneidung der Ausnahmetatbestände befördern das elitäre Ziel der Uni Bonn, eine verkleinerte Forschungshochschule zu werden.

Zur Sache: Die Satzung sieht Studienbeiträge in Höhe von 500 € für alle Studierenden vorausgenommen von der Gebührenpflicht sind:- Studis mit Kindern bis 12 (pro Kind max 3 Semester und max. für 6 Semester)-gewählte GremienvertreterInnen, z.B. Fachschaften (max. für 2 Semester)- behinderte und chronisch kranke Studierende (max. für 4 Semester pro Antrag)- Privatinsolvente, die höchstens 2 Semester vom Abschluss entfernt sind und keinen Darlehensanspruch haben (d.h. Studierende, die die Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester überschritten haben).- Studierende aus Staaten, bei denen nach Rektoratsbeschluss ein besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit mit den Herkunftsländern vorliegt (bisher keine)- DoktorandInnen- Beurlaubte- Gleichstellungbeauftragte (max. 2 Semester)Flo Conrad berät seit über drei Jahren kompetent zum Thema Studiengebühren und steht bei Euren Fragen und Problemen zur Verfügung.